Widerrufsbutton in Shopware 5: So bindest du ihn ab dem 19.06.2026 rechtskonform ein

Shopware Recht Compliance Widerruf E-Commerce

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops im B2C-Bereich eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen — den sogenannten Widerrufsbutton. Grundlage ist der neue § 356a BGB, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie 2023/2673 umsetzt. Das Ziel ist simpel: Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben — mit ein paar Klicks, ohne Brief und ohne Formular-Download.

Für Shopware-6-Shops liefert Shopware eine native Lösung nach (über ein Release im April 2026 inklusive Backport auf 6.6). Für Shopware 5 gibt es diese native Funktion nicht. Wer noch auf Shopware 5 läuft, muss den Widerrufsbutton selbst umsetzen — und genau dabei gibt es eine technische Hürde, an der die Bordmittel von Shopware 5 scheitern. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt und wie du es löst.

Disclaimer: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er fasst den Stand der öffentlich verfügbaren Informationen zusammen und beschreibt die technische Umsetzung in Shopware 5. Für die rechtssichere Ausgestaltung deiner Widerrufsbelehrung und der konkreten Texte wende dich an einen auf E-Commerce spezialisierten Anwalt oder einen Rechtsdienstleister wie die IT-Recht Kanzlei oder den Händlerbund.

Was der Gesetzgeber ab dem 19. Juni 2026 verlangt

Der neue § 356a BGB schreibt im Kern drei Dinge vor: einen gut sichtbaren Button, einen zweistufigen Bestätigungsprozess und eine elektronische Eingangsbestätigung. Sehen wir uns die drei Bausteine einzeln an.

1. Der Widerrufsbutton

Du musst eine Schaltfläche bereitstellen, die mit „Vertrag widerrufen” beschriftet ist (oder einer gleichwertigen, eindeutigen Formulierung). Die Anforderungen an die Platzierung:

  • Gut lesbar und hervorgehoben — optisch vom restlichen Design abgesetzt, nicht in einer Linkliste versteckt.
  • Leicht zugänglich — nicht hinter einem Login oder im Kleingedruckten. Ein klar bezeichneter, hervorgehobener Link genügt; es muss kein klassischer Button sein.
  • Durchgehend verfügbar — während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar, also typischerweise dauerhaft, z. B. im Footer.

2. Der zweistufige Bestätigungsprozess

Der Klick auf „Vertrag widerrufen” darf den Widerruf nicht sofort auslösen. Stattdessen ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

  1. Der Button führt auf eine separate Widerrufsseite.
  2. Dort bestätigt der Verbraucher seinen Widerruf über eine Funktion, die mit „Widerruf bestätigen” beschriftet ist.

Auf der Widerrufsseite darfst du genau die Angaben abfragen, die zur Identifikation des Vertrags nötig sind:

  • Name des Verbrauchers
  • Vertragskennzeichnung (z. B. Bestell- oder Auftragsnummer)
  • Elektronisches Kommunikationsmittel für die Bestätigung — also die E-Mail-Adresse

Wichtig: Den Widerrufsgrund darfst du nicht als Pflichtfeld abfragen — das würde den Widerruf erschweren und ist unzulässig. Als optionales Feld ist er erlaubt.

3. Die elektronische Eingangsbestätigung

Das ist der Baustein, der in Shopware 5 zur Stolperfalle wird. Nach dem Widerruf musst du dem Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zukommen lassen — in der Praxis eine automatisierte E-Mail. Diese Bestätigung muss enthalten:

  • den Inhalt der Widerrufserklärung (also die übermittelten Angaben),
  • das Datum und die genaue Uhrzeit des Eingangs.

Sie dient ausschließlich dem Nachweis des Eingangs und sagt nichts über die materielle Wirksamkeit des Widerrufs aus.

Für wen die Pflicht gilt — und für wen nicht

Die Pflicht trifft alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer), die Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche mit Verbrauchern schließen — Waren, Dienstleistungen und digitale Inhalte gleichermaßen. Ein reiner B2B-Shop ohne Verbrauchergeschäft ist nicht betroffen.

Keine Pflicht besteht dort, wo es ohnehin kein Widerrufsrecht gibt, etwa bei:

  • individuell angefertigten oder zugeschnittenen Waren,
  • schnell verderblichen Lebensmitteln,
  • versiegelten Hygiene- oder Gesundheitsprodukten nach Entsiegelung,
  • entsiegelter Software, Musik oder Filmen,
  • Veranstaltungen mit festem Termin.

Wer also einen normalen B2C-Shop betreibt, kommt um den Widerrufsbutton nicht herum.

Warum Shopware 5 ein Sonderfall ist

Shopware stellt die native Widerrufsfunktion nur für Shopware 6 bereit. Shopware-5-Shops bekommen kein offizielles Update — sie müssen den Button und den gesamten Prozess selbst aufbauen.

Mit den Bordmitteln von Shopware 5 lässt sich der sichtbare Teil gut lösen: Ein Shopware-Formular kann die Widerrufsseite samt Bestätigungsfunktion abbilden, und der Button im Footer verlinkt darauf. Die rechtlich vorgeschriebene Eingangsbestätigung an den Absender ist jedoch das Problem: Wenn ein Kunde ein Shopware-5-Formular abschickt, geht die Zusammenfassung nur an den Shopbetreiber. Der Absender selbst erhält standardmäßig keine E-Mail. Genau diese automatische Bestätigung verlangt das Gesetz aber.

Schritt für Schritt: Widerrufsbutton in Shopware 5 umsetzen

Im Folgenden der praktische Weg mit Shopware-5-Bordmitteln — plus die Stelle, an der du die Eingangsbestätigung ergänzen musst.

1. Widerrufsformular anlegen

Im Backend unter Inhalte → Formulare ein neues Formular erstellen, z. B. „Vertragswiderruf”. Lege die zulässigen Felder an:

  • ein Textfeld Name,
  • ein Textfeld Bestellnummer,
  • ein Feld vom Typ email für die E-Mail-Adresse,
  • optional ein Textfeld für den Widerrufsgrund (kein Pflichtfeld!).

Die Absende-Schaltfläche des Formulars beschriftest du mit „Widerruf bestätigen”, damit die zweite Stufe der gesetzlichen Vorgabe entspricht.

2. Den Button „Vertrag widerrufen” platzieren

Das Formular bekommt über Shopware eine eigene URL. Verlinke darauf mit einer gut sichtbaren, hervorgehobenen Schaltfläche „Vertrag widerrufen” — am besten dauerhaft im Footer, damit sie während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar ist und nicht hinter einem Login liegt. So ist die erste Stufe (Button → separate Seite) erfüllt.

3. Die Eingangsbestätigung ergänzen — die eigentliche Lücke

Jetzt fehlt nur noch der Teil, den Shopware 5 von Haus aus nicht kann: die automatische E-Mail an den Absender mit dem Inhalt seines Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.

Hier kommt unser Plugin Bestätigungsmails für Formulare ins Spiel. Es ergänzt Shopware-5-Formulare genau um diese Funktion: Sobald jemand ein Formular abschickt, erhält er automatisch eine Bestätigungsmail an die im E-Mail-Feld eingetragene Adresse — auf Basis einer frei gestaltbaren E-Mail-Vorlage.

So bringst du die Eingangsbestätigung an den Start:

  1. Im Backend unter Einstellungen → E-Mail-Vorlagen eine neue Vorlage für die Widerrufsbestätigung anlegen.
  2. In der Vorlage auf die Formularfelder und die vom Absender eingegebenen Werte zugreifen, sodass der Inhalt der Widerrufserklärung in der Bestätigung erscheint. Ergänze einen Zeitstempel mit Datum und Uhrzeit des Eingangs.
  3. Die Vorlage über das vom Plugin bereitgestellte Freitextfeld mit deinem Widerrufsformular verknüpfen.

Ab sofort bekommt jeder Verbraucher, der den Widerruf absendet, automatisch seine Eingangsbestätigung — ohne dass du manuell eingreifen musst. Das Plugin ist dabei mit Sub- und Sprachshops kompatibel, sodass die Bestätigung in der passenden Shop-Sprache verschickt wird.

Checkliste für deinen Shopware-5-Shop

  • Sichtbarer Button/Link „Vertrag widerrufen” dauerhaft platziert (z. B. Footer)
  • Button führt auf eine separate Widerrufsseite (Shopware-Formular)
  • Auf der Seite nur zulässige Felder: Name, Bestellnummer, E-Mail (Grund höchstens optional)
  • Absende-Schaltfläche heißt „Widerruf bestätigen”
  • Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail an den Absender — mit Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit
  • Widerrufsbelehrung und Rechtstexte an die neue Rechtslage angepasst (anwaltlich prüfen lassen)

Fazit

Der Widerrufsbutton ist ab dem 19. Juni 2026 keine Kür, sondern Pflicht — und ein fehlender oder fehlerhafter Button ist abmahnfähig. In Shopware 5 lässt sich der sichtbare Teil mit einem Formular und einem hervorgehobenen Link sauber abbilden. Die einzige echte technische Lücke ist die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Eingangsbestätigung an den Absender, die Shopware-5-Formulare von Haus aus nicht versenden.

Diese Lücke schließt du mit Bestätigungsmails für Formulare: Vorlage anlegen, mit dem Widerrufsformular verknüpfen, fertig. Damit hast du den technischen Teil des Widerrufsbuttons in Shopware 5 erledigt — den rechtlichen Feinschliff der Texte überlässt du am besten deinem Anwalt.

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